Mit der PatientInnenverfügung haben PatientInnen Gewissheit, dass ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn sie ihn nicht mehr selber äussern können.
Die PatientInnenverfügung des Roten Kreuzes Kanton Zürich, die gemeinsam mit Dialog Ethik ausgearbeitet wurde, regelt alle wichtigen Fragen um Leben und Tod. Zudem entlastet die schriftliche Willensäusserung die Angehörigen und das medizinische Personal bei schwierigen Entscheidungen.
Die PatientInnenverfügung wird ergänzt durch ein telefonisches oder individuelles Beratungsangebot. Letztlich geht es um die Entscheidung, ob das Leben durch medizinische Massnahmen verlängert werden soll oder nicht.
Sie können die SRK PatientInnenverfügung kostenlos herunterladen oder für CHF 12.-- (exkl. MwSt. und Versandkosten) in gedruckter Form bestellen.
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